Welche Zuwiderhandlungen gegen Abschussregelungen sind ordnungswidrig?

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Ein Verstoß gegen die Abschussregelungen kann eine darstellen. Dazu gehören:

Diese Verstöße können gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 3 BJG und Art. 56 Abs. 1 Nr. 6 BayJG geahndet werden.

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