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Was versteht man unter dem 'Bedürfnis' im Sinne des Waffenrechts?

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Ein besonders anzuerkennendes persönliches oder wirtschaftliches Interesse am Umgang mit Waffen oder Munition (§ 8 WaffG).

  • Jagdausübung (nachgewiesen durch gültigen Jagdschein)
  • Sportschießen
  • Sammeln von Waffen oder Munition
  • Selbstschutz bei überdurchschnittlicher Gefährdung

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