Lebensmittelunternehmer: Jäger müssen sich beim Veterinäramt anmelden, sofern sie Wild an den Handel abgeben (Ausnahme: Eigenbedarf oder kleine Mengen direkt an Endverbraucher/lokalen Einzelhandel).
Dokumentation: Die Abgabe erfordert die Mitgabe eines Wildursprungsscheins (häufig gelb) zur Rückverfolgbarkeit und Dokumentation der Unbedenklichkeit.