Baden-Württemberg

Sie fahren vom durch ihr in Baden-Württemberg nach Hause und sehen unmittelbar vor sich einen Wildunfall.Beim Aussteigen sehen Sie, dass das angefahrene noch lebt, nach der Entenjagd Sie allerdings nur eine und mit sich.Dürfen Sie mit dieser einen antragen?

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Baden-Württemberg

Ja, gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 2 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) Baden-Württemberg ist es erlaubt, einen mit der auf ein verletztes abzugeben. Dabei ist sicherzustellen, dass der Schuss tierschutzgerecht erfolgt und das Tier schnell und schmerzlos getötet wird.

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