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Sie fahren vom Entenstrich durch ihr Revier in Baden-Württemberg nach Hause und sehen unmittelbar vor sich einen Wildunfall. Beim Aussteigen sehen Sie, dass das angefahrene Schmalreh noch lebt, nach der Entenjagd führen Sie allerdings nur eine Flinte und Schrotpatronen mit sich. Dürfen Sie mit dieser einen Fangschuss antragen?

Baden-Württemberg

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Ja, gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 2 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) Baden-Württemberg ist es erlaubt, einen Fangschuss mit der Flinte auf ein verletztes Schmalreh abzugeben. Dabei ist sicherzustellen, dass der Schuss tierschutzgerecht erfolgt und das Tier schnell und schmerzlos getötet wird.

Baden-Württemberg

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