Aufgrund der Wetterlage haben Sie das Gefühl, das Wild in Ihrem Revier in Mecklenburg-Vorpommern muss gefüttert werden.Ist dies für Rotwild zulässig? Falls ja, in welchem Zeitraum?
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Die Fütterung von Rotwild in Mecklenburg-Vorpommern ist zulässig, jedoch nur während der von der Jagdbehörde bestimmten Notzeit.
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