Sie schießen auf einen Bock in Berlin, nach kurzer Flucht über die Reviergrenze bleibt er verendet im Nachbarrevier liegen.Wer hat Anspruch auf das Wildbret?
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Das Aneignungsrecht für das im Nachbarrevier verendete Wildbret verbleibt beim Jagdausübungsberechtigten des Reviers, in dem das Wild verendet, sofern keine schriftliche Wildfolgevereinbarung besteht.
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