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In einem rauen Winter wird die Notzeit in Ihrem Revier in Nordrhein-Westfalen ausgerufen.

Welche Futtermittel dürfen Sie ausbringen, um das Wild zu unterstützen?

NRW

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  • Schalenwild (außer Schwarzwild): Heu und Anwelksilage
  • Schwarzwild: Nur in Notzeiten und das Futter so ausbringen, dass es von anderem Schalenwild nicht erreicht werden kann
  • Verboten: Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Fische, Fischabfälle, Backwaren und Südfrüchte
NRW

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