Sie fahren vom Entenstrich durch ihr Revier in Nordrhein-Westfalen nach Hause und sehen unmittelbar vor sich einen Wildunfall. Beim Aussteigen sehen Sie, dass das angefahrene Schmalreh noch lebt, nach der Entenjagd führen Sie allerdings nur eine Flinte und Schrotpatronen mit sich. Dürfen Sie mit dieser einen Fangschuss antragen?
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Gemäß dem Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) dürfen Sie mit einer Flinte einen Fangschuss auf das verletzte Schmalreh antragen.
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