Sie fahren vom durch ihr in Nordrhein-Westfalen nach Hause und sehen unmittelbar vor sich einen Wildunfall. Beim Aussteigen sehen Sie, dass das angefahrene noch lebt, nach der Entenjagd Sie allerdings nur eine und mit sich. Dürfen Sie mit dieser einen antragen?

NRW

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Gemäß dem Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) dürfen Sie mit einer einen auf das verletzte antragen.

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