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Welche Futtermittel sind für die Kirrung von Schwarzwild rechtlich zulässig und welche sind üblicherweise davon ausgeschlossen?

Baden-Württemberg

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  • Zulässig: Getreide (z. B.Mais, Weizen).
  • Ausgeschlossen: Kartoffeln, Obsttrester, Rosskastanien.
  • Eingeschränkt: Heimische Baumfrüchte wie Eicheln sind oft nur in sehr geringen Mengen oder gar nicht erlaubt (abhängig vom Landesrecht).
Baden-Württemberg

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