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Welche Futtermittel sind für die Kirrung von Schwarzwild rechtlich zulässig und welche sind üblicherweise davon ausgeschlossen?

Baden-Württemberg

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  • Zulässig: Ausscchließlich heimisches Getreide (z. B. Mais, Weizen).
  • Ausgeschlossen: Kartoffeln, Obsttrester, Rosskastanien, Eicheln.
Baden-Württemberg

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