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Bei welchen Schüssen ist eine Nachsuche unverzüglich einzuleiten?

Oberösterreich (Österreich)

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  • Eine Nachsuche ist unverzüglich einzuleiten bei:
    • Krankschüssen (Schuss nicht sofort tödlich, Wild krank abgekommen)
    • Fehlschüssen mit Schweiß oder anderen Anzeichen einer Verletzung
    • Unklaren Schüssen, wenn nicht sicher ist, ob das Wild getroffen wurde und Anzeichen auf eine Verwundung hindeuten
  • Merke:
    • Bei jedem Zweifel gilt die Nachsuchepflicht – Waidgerechtigkeit verlangt, dass verletztes Wild nicht leidet!
Oberösterreich (Österreich)

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