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Bei welchen Schüssen ist eine
Nachsuche
unverzüglich einzuleiten?
Oberösterreich (Österreich)
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Eine
Nachsuche
ist
unverzüglich
einzuleiten bei:
Krankschüssen
(Schuss nicht sofort tödlich,
Wild
krank
abgekommen)
Fehlschüssen mit
Schweiß
oder anderen Anzeichen einer Verletzung
Unklaren Schüssen
, wenn nicht sicher ist, ob das
Wild
getroffen wurde und Anzeichen auf eine Verwundung hindeuten
Merke:
Bei jedem Zweifel gilt die Nachsuchepflicht –
Waidgerechtigkeit
verlangt, dass verletztes
Wild
nicht leidet!
Oberösterreich (Österreich)
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