Aufgrund der Wetterlage haben Sie das Gefühl, das Wild in Ihrem Revier in Schleswig-Holstein muss gefüttert werden.Ist dies für Rotwild zulässig? Falls ja, in welchem Zeitraum?
Schleswig-Holstein
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In Schleswig-Holstein darf Rotwild nur gefüttert werden, wenn die oberste Jagdbehörde aus besonderen Gründen, wie festgestellten Notzeiten, eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat.