Sie fahren vom Entenstrich durch ihr Revier in Rheinland-Pfalz nach Hause und sehen unmittelbar vor sich einen Wildunfall. Beim Aussteigen sehen Sie, dass das angefahrene Schmalreh noch lebt, nach der Entenjagd führen Sie allerdings nur eine Flinte und Schrotpatronen mit sich. Dürfen Sie mit dieser einen Fangschuss antragen?
Antwort anzeigen
Ja, gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 des Landesjagdgesetzes (LJG) Rheinland-Pfalz dürfen Sie mit der Flinte einen Fangschuss auf das angefahrene Schmalreh antragen.
Frage anzeigen