Sie fahren vom durch ihr in Rheinland-Pfalz nach Hause und sehen unmittelbar vor sich einen Wildunfall. Beim Aussteigen sehen Sie, dass das angefahrene noch lebt, nach der Entenjagd Sie allerdings nur eine und mit sich. Dürfen Sie mit dieser einen antragen?

Rheinland-Pfalz

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Ja, gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 des Landesjagdgesetzes (LJG) Rheinland-Pfalz dürfen Sie mit der einen auf das angefahrene antragen.

Rheinland-Pfalz

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