Was ist der technische Unterschied zwischen Nachtzielgeräten und Nachtsichtvorsatzgeräten und wie ist die rechtliche Lage?
Bayern
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Technischer Unterschied: Nachtzielgeräte haben ein eigenes Absehen und werden direkt montiert. Vorsatzgeräte haben kein eigenes Absehen und werden vor die Tageslichtoptik (ZF) gesetzt.
Waffenrecht: Nachtzielgeräte sind verbotene Gegenstände. Vorsatz- und Aufsatzgeräte dürfen von Jägern erworben und besessen werden.
Jagdrecht: Laut BJagdG (§ 19) ist die Verwendung grundsätzlich verboten.
Bayern: Per Verordnung/Einzelanordnung ist der Einsatz von Nachtsichttechnik für die Bejagung von Schwarzwild (ASP-Prävention), Haarraubwild und Nutria zulässig.