Aufgrund der Wetterlage haben Sie das Gefühl, das in Ihrem in Sachsen muss gefüttert werden.Ist dies für zulässig? Falls ja, in welchem Zeitraum?

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Die von in Sachsen ist zwischen dem 1. April und 31. Oktober nur mit Genehmigung der unteren zulässig. In der muss der Jagdbezirksinhaber für angemessene sorgen.

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