Aufgrund der Wetterlage haben Sie das Gefühl, das Wild in Ihrem Revier in Sachsen muss gefüttert werden.Ist dies für Schwarzwild zulässig? Falls ja, in welchem Zeitraum?
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Die Fütterung von Schwarzwild in Sachsen ist zwischen dem 1. April und 31. Oktober nur mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde zulässig. In der Notzeit muss der Jagdbezirksinhaber für angemessene Fütterung sorgen.
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