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Ein Freund von Ihnen ist in einer Pächtergemeinschaft. Er ruft an und sagt: 'Ich bin auf einer Jagdreise. Schau bitte nach meinem Hund. Dafür darfst du dich ansetzen und Rehwild erlegen. Insbesondere bitte auch Eichelhäher, weil die auch Schäden machen.' Wie verhalten Sie sich bezüglich der Jagderlaubnis?

Baden-Württemberg

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Nein, eine telefonische oder rein mündliche Ermächtigung ist nicht ausreichend. Für die rechtmäßige Jagdausübung gilt:

  • Es ist zwingend eine schriftliche Jagderlaubnis (Jagderlaubnisschein) erforderlich.
  • Bei einer Pächtergemeinschaft (Jagdgesellschaft) muss diese Erlaubnis im Regelfall von allen Pächtern unterschrieben sein, sofern nicht der Jagdleiter alleinige Zeichnungsberechtigung hat.
  • Die Jagdausübung ohne gültiges Dokument erfüllt den Tatbestand einer Verwaltungsübertretung (Jagen ohne Befugnis) und kann als Jagdwilderei geahndet werden.
Baden-Württemberg

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