Aufgrund der Wetterlage haben Sie das Gefühl, das Wild in Ihrem Revier in Nordrhein-Westfalen muss gefüttert werden. Ist dies für Schwarzwild zulässig? Falls ja, in welchem Zeitraum?
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In Nordrhein-Westfalen ist die Fütterung von Schwarzwild nur während durch die Behörde festgestellten Notzeiten erlaub. Die natürliche Äsung muss beeinträchtigt sein und es ist sicherzustellen, dass kein anderes Schalenwild gefüttert wird.
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