Aufgrund der Wetterlage haben Sie das Gefühl, das Wild in Ihrem Revier in NRW muss gefüttert werden.Ist dies für Schwarzwild zulässig? Falls ja, in welchem Zeitraum?
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In NRW ist die Fütterung von Schwarzwild nur während durch die Behörde festgestellten Notzeiten erlaubt, wenn die natürliche Äsung beeinträchtigt ist und sichergestellt ist, dass kein anderes Schalenwild gefüttert wird.
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