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Aufgrund der Wetterlage haben Sie das Gefühl, das Wild in Ihrem Revier in Nordrhein-Westfalen muss gefüttert werden. Ist dies für Schwarzwild zulässig? Falls ja, in welchem Zeitraum?

NRW

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In Nordrhein-Westfalen ist die Fütterung von Schwarzwild nur während durch die Behörde festgestellten Notzeiten erlaub. Die natürliche Äsung muss beeinträchtigt sein und es ist sicherzustellen, dass kein anderes Schalenwild gefüttert wird.

NRW

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