Aufgrund der Wetterlage haben Sie das Gefühl, das in Ihrem in Nordrhein-Westfalen muss gefüttert werden. Ist dies für zulässig? Falls ja, in welchem Zeitraum?

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In Nordrhein-Westfalen ist die von nur während durch die Behörde festgestellten Notzeiten erlaub. Die natürliche muss beeinträchtigt sein und es ist sicherzustellen, dass kein anderes gefüttert wird.

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