Aufgrund der Wetterlage haben Sie das Gefühl, das in Ihrem in Rheinland-Pfalz muss gefüttert werden.Ist dies für zulässig? Falls ja, in welchem Zeitraum?

Rheinland-Pfalz

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In Rheinland-Pfalz ist die von grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur bei besonderen Witterungsbedingungen oder Naturkatastrophen möglich und erfordern die Genehmigung der Unteren . Es existiert kein festgelegter Zeitraum, in dem die generell zulässig ist; sie ist ausschließlich unter den genannten Ausnahmebedingungen erlaubt.

Rheinland-Pfalz

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