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In Rheinland-Pfalz ist die Fütterung von Rehwild grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur bei besonderen Witterungsbedingungen oder Naturkatastrophen möglich und erfordern die Genehmigung der Unteren Jagdbehörde. Es existiert kein festgelegter Zeitraum, in dem die Fütterung generell zulässig ist; sie ist ausschließlich unter den genannten Ausnahmebedingungen erlaubt.
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