Welche Vorschriften zur Waldjagd enthält § 3 Ausübung der Jagd der Jagd-Unfallverhütungsvorschrift? Nennen Sie 3 Beispiele.

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  1. Alle Anweisungen des Jagdleiters sind strengstens einzuhalten. Seinen Weisungen ist unverzüglich nachzukommen.
  2. Der Jagdleiter hat allen an der Jagd beteiligten Schützen und Jagdgehilfen in eindeutiger Weise alle erforderlichen Anordnungen und speziellen Verhaltensmaßnahmen für einen unfallfreien Ablauf der Jagd zu geben. Insbesondere sind alle Signale, die Richtung des Treibens, die erlaubten Schußrichtungen, ungefähre Zeitdauer des Triebes und der Sammelplatz bekanntzugeben.
  3. Das Verändern oder Verlassen des zugewiesenen Standes während des Triebes ist strengstens verboten. Der Kontakt mit den Nachbarschützen ist herzustellen.
  4. Der Schuss in den Trieb ist nur dann erlaubt, wenn mit Sicherheit weder Personen noch Hunde gefährtet werden.
  5. Auf Schneisen und Waldwegen ist der an der Triebwand einzunehmen. Ausnahmen lann der Jagdleiter verfügen.
  6. Die krankgeschossenen darf erst nach Beendigung des Triebes vorgenommen werden.
  7. Nach Beendigung des Triebes ist die sofort zu entladen und gebrochen bzw. mit geöffnetem zu tragen.

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