Sie haben in Baden-Württemberg einen Hirsch beschossen, dieser flüchtet ins Nachbarrevier. Sie benachrichtigen Ihren Reviernachbarn und Sie finden das Stück nach gemeinsamer Nachsuche noch lebend im Wundbett. Ihr Nachbar trägt einen Fangschuss an. Wer hat Anrecht auf das Wildbret und die Trophäe?
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Das Aneignungsrecht ist in Baden-Württemberg nicht explizit geregelt. Daher liegt es ohne eine Wildfolgevereinbarung beim Jagdausübungsberechtigten des Nachbarreviers, da das Stück auf seinem Grund verendet ist.
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