Sie schießen ein Rehkitz in Mecklenburg-Vorpommern und es wechselt krank ins Nachbarrevier. Über Ihr Fernglas (200 m Entfernung) können Sie das kranke Stück noch sehen. Was tun sie?
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Da das Rehkitz in 200 Metern Entfernung liegt und somit außerhalb der schussgerechten Entfernung ist, sind Sie gemäß § 32 Abs. 2 Satz 6 des Landesjagdgesetzes Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet, den Anschuss und die Stelle des Überwechselns zu markieren. Anschließend müssen Sie den Jagdausübungsberechtigten des Nachbarreviers unverzüglich informieren und die Nachsuche organisieren, indem Sie sich selbst oder eine mit den Vorgängen vertraute Person zur Verfügung stellen. Diese Maßnahmen dienen dazu, das Wild schnellstmöglich zu erlösen und es vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren, wie es § 22a Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes vorschreibt.
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