Sie schießen ein Rehkitz in Mecklenburg-Vorpommern und es wechselt krank ins Nachbarrevier. Über Ihr (200 m Entfernung) können Sie das kranke noch sehen. Was tun sie?

Mecklenburg-Vorpommern

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Da das Rehkitz in 200 Metern Entfernung liegt und somit außerhalb der schussgerechten Entfernung ist, sind Sie gemäß § 32 Abs. 2 6 des Landesjagdgesetzes Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet, den Anschuss und die Stelle des Überwechselns zu markieren. Anschließend müssen Sie den des Nachbarreviers unverzüglich informieren und die organisieren, indem Sie sich selbst oder eine mit den Vorgängen vertraute Person zur Verfügung stellen. Diese Maßnahmen dienen dazu, das schnellstmöglich zu erlösen und es vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren, wie es § 22a Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes vorschreibt.

Mecklenburg-Vorpommern

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