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Die Fütterung von Rotwild im Saarland ist nicht ohne weiteres erlaubt. Sie ist nur in Ausnahmefällen während einer von der Jagdbehörde festgestellten Notzeit mit entsprechender Genehmigung zulässig. Der Zeitraum für eine solche Fütterung ist nicht festgelegt und richtet sich nach den aktuellen Witterungsbedingungen.
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