Aufgrund der Wetterlage haben Sie das Gefühl, das Wild in Ihrem Revier in Sachsen muss gefüttert werden.Ist dies für Rehwild zulässig? Falls ja, in welchem Zeitraum?
Sachsen
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Die Fütterung von Rehwild in Sachsen ist nur während der behördlich festgestellten Notzeit zulässig. Vom 1. April bis zum 31. Oktober ist das Füttern nur mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde erlaubt.