Sie schießen auf einen Bock in Baden-Württemberg, nach kurzer Flucht über die Reviergrenze bleibt er verendet im Nachbarrevier liegen.Wer hat Anspruch auf das Wildbret?
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Das Aneignungsrecht des Wildbrets steht dem Jagdausübungsberechtigten des Reviers zu, in dem das Wild verendet ist, es sei denn, es existiert eine schriftliche Wildfolgevereinbarung, die etwas anderes regelt.
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