Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem Revier in Rheinland-Pfalz Rotwild zur Wildschadensverhütung bejagen. Ist das erlaubt?
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Die nächtliche Bejagung von Rotwild ist in Rheinland-Pfalz grundsätzlich verboten.
Eine Ausnahme gilt bei einer Genehmigung der unteren Jagdbehörde vom 1. Juli bis 15. Oktober, um weibliches Rotwild sowie Hirschkälber oder Spießer zur Nachtzeit zu erlegen.
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