Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem Revier in Rheinland-Pfalz Rotwild zur Wildschadensverhütung bejagen.Ist das erlaubt?
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Die nächtliche Bejagung von Rotwild ist in Rheinland-Pfalz grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Ausnahme gilt, wenn eine Genehmigung der unteren Jagdbehörde vom 1. Juli bis 15. Oktober vorliegt, um weibliches Rotwild sowie Hirschkälber oder Spießer zur Nachtzeit zu erlegen.
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