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Was wissen Sie zu bewilligungspflichtigen Schusswaffen der Kategorie B?

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Definition Kategorie B:
Schusswaffen der Kategorie B sind alle Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische
Schusswaffen, die nicht zur Kategorie A gehören.

Bewilligungspflicht:

  • Kategorie-B-Waffen erfordern behördliche Bewilligung
    • Waffenpass zum Führen der Waffe oder
    • Waffenbesitzkarte zum Besitz ohne Führen

Voraussetzungen für Waffenbesitzkarte:

  • Verlässlichkeit des Antragstellers
  • EWR-Bürgerschaft (bei Nicht-EWR-Bürgern liegt Ausstellung im Ermessen der Behörde)
  • Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme: ab 18 Jahren bei beruflicher Erfordernis)
    • Ab Mitte 2026: Erhöhung auf 25 Jahre für Kategorie A und B Waffen (Ausnahme: bei beruflicher Verwendung)
  • Keine verfassungsgefährdenden Angriffe zu erwarten
  • Rechtfertigung für Besitz vorhanden
  • Probephase: Ab Mitte 2026 gilt bei Erstausstellung eine Probephase von 5 Jahren

Voraussetzungen für Waffenpass:

  • Verlässlichkeit des Antragstellers
  • EWR-Bürgerschaft (bei Nicht-EWR-Bürgern liegt Ausstellung im Ermessen der Behörde)
  • Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme: ab 18 Jahren bei beruflichem oder jagdlichem Bedarf)
    • Ab Mitte 2026: Erhöhung auf 25 Jahre für Kategorie A und B Waffen (Ausnahme: bei beruflicher Verwendung)
  • Keine verfassungsgefährdenden Angriffe zu erwarten
  • Bedarf für Besitz vorhanden
  • Probephase: Ab Mitte 2026 gilt bei Erstausstellung eine Probephase von 5 Jahren

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