Aufgrund der Wetterlage haben Sie das Gefühl, das Wild in Ihrem Revier in Thüringen muss gefüttert werden.Ist dies für Rotwild zulässig? Falls ja, in welchem Zeitraum?
Thüringen
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In Thüringen darf Rotwild nur während festgestellter Notzeiten gefüttert werden. Vom 1. April bis 31. Oktober ist dies nur mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde erlaubt.