Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem Revier in Baden-Württemberg Damwild zur Wildschadensverhütung bejagen.Ist das erlaubt?
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Die nächtliche Bejagung von Damwild in Baden-Württemberg ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme kann jedoch von der zuständigen unteren Jagdbehörde genehmigt werden, wenn besondere Gründe, wie die Verhütung erheblicher Wildschäden, vorliegen.
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