Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in Oberösterreich Wildgehege errichten zu dürfen?

Oberösterreich (Österreich)

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  • Anzeigepflicht bei der Behörde mit Beschreibung und Lageplan
  • Max. 20 Hektar (bei max. 10 Hektar)
  • Max. 10% Waldanteil
  • Wirksame Umfriedung gegen Ein- und Auswechseln von
  • Keine Beeinträchtigung von , Erholung oder anderen Interessen
  • Bei Bewilligung statt Anzeige erforderlich
  • Kennzeichnung des
  • Weidgerechtigkeit und Tierschutz einhalten
  • Keine oder Abschusspläne
AchtungFür reine Schaustellung von gibt es in Oberösterreich die Sonderform der Tiergärten mit eigenen Voraussetzungen!
Oberösterreich (Österreich)

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