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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in Oberösterreich Wildgehege errichten zu dürfen?

Oberösterreich (Österreich)

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  • Anzeigepflicht bei der Behörde mit Beschreibung und Lageplan
  • Max. 20 Hektar (bei Schwarzwild max. 10 Hektar)
  • Max. 10% Waldanteil
  • Wirksame Umfriedung gegen Ein- und Auswechseln von Wild
  • Keine Beeinträchtigung von Wald, Erholung oder anderen Interessen
  • Bei Schwarzwild Bewilligung statt Anzeige erforderlich
  • Kennzeichnung des Wildes
  • Weidgerechtigkeit und Tierschutz einhalten
  • Keine Schonzeiten oder Abschusspläne
AchtungFür reine Schaustellung von Wild gibt es in Oberösterreich die Sonderform der Tiergärten mit eigenen Voraussetzungen!
Oberösterreich (Österreich)

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