Aufgrund der Wetterlage haben Sie das Gefühl, das Wild in Ihrem Revier in Hessen muss gefüttert werden.Ist dies für Schwarzwild zulässig? Falls ja, in welchem Zeitraum?
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Ja, die Fütterung von Schwarzwild zur Bejagung ist in Hessen zulässig und unterliegt keinen zeitlichen Beschränkungen. Die Kirrung muss jedoch unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bezüglich Menge und Anzahl der Kirrstellen erfolgen.
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