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Dürfen Sie mit einem Jahresjagdschein Kurzwaffen erwerben?

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Jein. Für den Erwerb von Kurzwaffen ist eine Voreintragung der gewünschten Kurzwaffe in der WBK notwendig. Der Jagdschein bescheinigt nur das Bedürfnis.

  • Voreintrag gilt für 1 Jahr
  • Maximal zwei Kurzwaffen
  • Wichtig ist die Fangschusseignung

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