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Wie ist die
Wildfolge
in Oberösterreich geregelt?
Oberösterreich (Österreich)
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Verbot für den Schützen:
Krankgeschossenes oder vermutlich getroffenes
Wild
, das ins fremde
Jagdgebiet
wechselt, darf vom Schützen
nicht weitergejagt
werden
Pflichten des Schützen:
Markierungspflicht
: Anschussstelle, Fluchtrichtung und Grenzübertrittsstelle
markieren
und
sofort
melden
Bereitstellungspflicht
: Falls keine eigene
Nachsuche
erlaubt ist, muss der Schütze sich selbst oder eine geeignete Person dafür bereitstellen
Pflicht des fremden
Jagdausübungsberechtigten
:
Nachsuche
**selbst durchführen oder dem Schützen gestatten
Wildfolgevereinbarung:**
Schriftlich erforderlich
; bei nur grundsätzlicher Vereinbarung
gelten
Sonderregeln je nach Sichtweite und Wildart
Eigentumsregelung:
Erfolgreich nachgesuchtes
Wild
gehört dem
**Jagdausübungsberechtigten
des Gebiets, in dem es
krankgeschossen
wurde
Abschussplan:**
Wild
wird dem **Gebiet zugerechnet, in dem es
krankgeschossen
wurde
Sonderfall Jagdruhegebiet:**
Wildfolge
**ohne Vereinbarung möglich
Kooperationspflicht:**
Beide Parteien müssen bei der
Nachsuche
zusammenarbeiten
Strafbestimmung:
Nichteinhaltung der Nachsuche-Bestimmungen als Verwaltungsübertretun
Oberösterreich (Österreich)
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