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Wie ist die Wildfolge in Oberösterreich geregelt?

Oberösterreich (Österreich)

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Verbot für den Schützen:

  • Krankgeschossenes oder vermutlich getroffenes Wild, das ins fremde Jagdgebiet wechselt, darf vom Schützen nicht weitergejagt werden

Pflichten des Schützen:

  • Markierungspflicht: Anschussstelle, Fluchtrichtung und Grenzübertrittsstelle markieren und sofort melden
  • Bereitstellungspflicht: Falls keine eigene Nachsuche erlaubt ist, muss der Schütze sich selbst oder eine geeignete Person dafür bereitstellen

Pflicht des fremden Jagdausübungsberechtigten:

  • Nachsuche selbst durchführen oder dem Schützen gestatten

Wildfolgevereinbarung:

  • Schriftlich erforderlich; bei nur grundsätzlicher Vereinbarung gelten Sonderregeln je nach Sichtweite und Wildart

Eigentumsregelung:

  • Erfolgreich nachgesuchtes Wild gehört dem Jagdausübungsberechtigten des Gebiets, in dem es krankgeschossen wurde

Abschussplan:

  • Wild wird dem Gebiet zugerechnet, in dem es krankgeschossen wurde

Sonderfall Jagdruhegebiet:

  • Wildfolge ohne Vereinbarung möglich

Kooperationspflicht:

  • Beide Parteien müssen bei der Nachsuche zusammenarbeiten

Strafbestimmung:

  • Nichteinhaltung der Nachsuche-Bestimmungen als Verwaltungsübertretun
Oberösterreich (Österreich)

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