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Wie ist die Wildfolge in Oberösterreich geregelt?

Oberösterreich (Österreich)

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  • Verbot für den Schützen:
    • Krankgeschossenes oder vermutlich getroffenes Wild, das ins fremde Jagdgebiet wechselt, darf vom Schützen nicht weitergejagt werden
  • Pflichten des Schützen:
    • Markierungspflicht: Anschussstelle, Fluchtrichtung und Grenzübertrittsstelle markieren und sofort melden
    • Bereitstellungspflicht: Falls keine eigene Nachsuche erlaubt ist, muss der Schütze sich selbst oder eine geeignete Person dafür bereitstellen
  • Pflicht des fremden Jagdausübungsberechtigten:
    • Nachsuche **selbst durchführen oder dem Schützen gestatten
  • Wildfolgevereinbarung:**
    • Schriftlich erforderlich; bei nur grundsätzlicher Vereinbarung gelten Sonderregeln je nach Sichtweite und Wildart
  • Eigentumsregelung:
    • Erfolgreich nachgesuchtes Wild gehört dem **Jagdausübungsberechtigten des Gebiets, in dem es krankgeschossen wurde
  • Abschussplan:**
    • Wild wird dem **Gebiet zugerechnet, in dem es krankgeschossen wurde
  • Sonderfall Jagdruhegebiet:**
    • Wildfolge **ohne Vereinbarung möglich
  • Kooperationspflicht:**
    • Beide Parteien müssen bei der Nachsuche zusammenarbeiten
  • Strafbestimmung:
    • Nichteinhaltung der Nachsuche-Bestimmungen als Verwaltungsübertretun
Oberösterreich (Österreich)

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