Sie fahren vom Entenstrich durch ihr Revier in Saarland nach Hause und sehen unmittelbar vor sich einen Wildunfall. Beim Aussteigen sehen Sie, dass das angefahrene Schmalreh noch lebt, nach der Entenjagd führen Sie allerdings nur eine Flinte und Schrotpatronen mit sich. Dürfen Sie mit dieser einen Fangschuss antragen?
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Ja, im Saarland darf das verletzte Schmalreh mit der Flinte durch einen Fangschuss erlöst werden, sofern es aus Sicherheitsgründen notwendig ist.
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