Die sachlichen Verbote verbieten es, Wild mit Pistolen und Revolvern zu bejagen. Ausgenommen sind Bau- und Fallenjagd und die Abgabe von Fangschüssen.
Für den Fangschuss gilt bundesweit eine Mindestenergie von 200 Joule. Bei der Bau- und Fallenjagd gibt es keine bundesweite Mindestenergie.
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