Sie kommen an einem Wildunfall vorbei. Das Tier lebt noch und leidet. Dürfen Sie es mit Ihrer erlösen?

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  • Nein – außerhalb des eigenen sind Sie nicht jagdausübungsberechtigt
  • Die Polizei muss verständigt werden, die wiederum den zuständigen informiert
  • Ein eigenmächtiges Handeln könnte als gewertet werden

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