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Sie kommen an einem Wildunfall in einem fremden Revier vorbei. Das Tier lebt noch und leidet.

Dürfen Sie es mit Ihrer Waffe erlösen?

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In fremden Revieren darf Wild nicht ohne Weiteres getötet werden.

  • Den zuständigen Jagdausübungsberechtigten (JAB) unverzüglich benachrichtigen.
  • Bei Nichterreichbarkeit des JAB die Polizei informieren.
  • Das Tier nur nach ausdrücklicher Zustimmung (durch JAB oder Polizei) erlösen, um den Tatbestand der Wilderei zu vermeiden.

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