Waidwissen logo
Waidwissen
Lernplan
Bibliothek
Lexikon
Hubi
Fragen
Lernkarten
Auswertung
Shop
Jetzt kostenlos testenLogin
Login

Wildschäden von welchen Wildarten müssen ersetzt werden? Wer muss den Wildschaden ersetzen?

Baden-Württemberg

Antwort anzeigen

Ersatzpflichtig sind nur Schäden durch:

  1. Schalenwild
  2. Wildkaninchen

Die Ersatzpflicht liegt bei der Jagdgenossenschaft. Allerdings wird sie in aller Regel im Pachtvertrag auf den Pächter übertragen.

Baden-Württemberg

Frage anzeigen