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Wie ist die Wildfolge in Vorarlberg geregelt?

Vorarlberg (Österreich)

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  • Verständigungspflicht: Unverzügliche Verständigung des Nachbar-Jagdnutzungsberechtigten
  • Zustimmungserfordernis: Wildfolge nur bei Zustimmung des Nachbarn möglich
  • Verweigerung: Bei Verweigerung muss der Nachbar-Jagdnutzungsberechtigte selbst sofortige Nachsuche durchführen
  • Besitzverhältnisse: Wildbret von Schalenwild gehört dem Jagdnutzungsberechtigten des fremden Gebietes
  • Abschussplan-Anrechnung: Richtet sich danach, wer das Wild sucht
  • Abschussmeldepflicht: Abschussplanpflichtiges Wild binnen einer Woche an Bezirksverwaltungsbehörde melden
  • Wildfolgevertrag: Schriftliche Vereinbarung für dauerhafte Regelung möglich
Vorarlberg (Österreich)

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