Sie sind am 1. Mai in Baden-Württemberg zur Jagd eingeladen. Ein Fuchs und ein Schmalrehtreten aus. Welches der Tiere dürfen Sie unter welchen Voraussetzungen erlegen?
Baden-Württemberg
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Für die Jagdausübung am 1. Mai in Baden-Württemberg gilt:
Das Schmalreh darf erlegt werden, da die Jagdzeit in Baden-Württemberg am 1. Mai beginnt.
Falls ein Hegeplan vorliegt, dürfen Jungfüchse (Jagdzeit ab 16.04.) erlegt werden, während Altfüchse (Jagdzeit ab 01.07.) am 1. Mai noch geschont sind.