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Ja, die Bejagung von Raubwild zur Nachtzeit ist in Hamburg erlaubt. Das Bundesjagdgesetz verbietet die Nachtjagd auf Schalenwild (ausgenommen Schwarzwild) und Federwild, nicht jedoch auf Raubwild. Da das Hamburgische Jagdgesetz keine spezifischen Regelungen zur Nachtjagd auf Raubwild enthält, gilt die bundesgesetzliche Regelung, die die Nachtjagd auf Raubwild erlaubt.
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