Nach dem Waffengesetz werden Waffen grundsätzlich in zwei Gruppen eingeteilt:
1. Schusswaffen (hierzu gehören die eigentlichen Schusswaffen, gleichgestellte Gegenstände sowie wesentliche Teile wie Lauf oder Verschluss).
2. Tragbare Gegenstände (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen wie Hirschfänger oder Saufedern).
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