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Welche Regelungen gelten im Burgenland für den Verfall von Gegenständen bei Verwaltungsübertretungen?

Burgenland (Österreich)

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Die Bezirksverwaltungsbehörden können im Burgenland Wild, Wildbret und Trophäen bei bestimmten Verstößen für verfallen erklären. Bei anderen Verstößen ist zusätzlich der Verfall von benutzten Waffen und Geräten möglich.

Verfallsgegenstände bei folgenden Verstößen:

  • Jagd außerhalb festgesetzter Schusszeiten und Schonzeiten
  • Handel mit geschontem Wild und Eiern ohne Berechtigung
  • Verwendung verbotener Fallen im Jagdbetrieb
  • Nächtliche Jagd, Gebrauch verbotener Waffen und künstlichem Licht
  • Jagd an sicherheitsgefährdenden Orten
  • Wildfolgeverstöße und Betretungsverstöße (zusätzlich Verfall von Waffen und Geräten)
Burgenland (Österreich)

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