Sie haben in Schleswig-Holstein einen Hirsch beschossen, dieser flüchtet ins Nachbarrevier. Sie benachrichtigen Ihren Reviernachbarn und Sie finden das Stück nach gemeinsamer Nachsuche noch lebend im Wundbett. Ihr Nachbar trägt einen Fangschuss an. Wer hat Anrecht auf das Wildbret und die Trophäe?
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Der Jagdausübungsberechtigte des Nachbarreviers, in dem der Hirsch durch den Fangschuss erlegt wurde, entscheidet, ob er Ihnen das Wildbret und die Trophäe überlässt. Falls er zustimmt, wird das Stück auf Ihren Abschussplan angerechnet.
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