Sie schießen ein Rehkitz in Hessen und es wechselt krank ins Nachbarrevier. Über Ihr Fernglas (200 m Entfernung) können Sie das kranke Stück noch sehen. Was tun sie?
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In der geschilderten Situation, in der ein krankgeschossenes Rehkitz in Hessen in ein benachbartes Revier wechselt und dort in Sicht- und Schussweite verbleibt, sind gemäß § 27 Abs. 3 des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) folgende Schritte einzuleiten:
Da in der vorliegenden Situation die Entfernung von 200 Metern für einen sicheren Fangschuss zu groß ist, sollte die Erlegung des kranken Wildes unter Berücksichtigung der waidgerechten Jagdausübung erfolgen.
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