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Sie schießen ein Rehkitz in Hessen und es wechselt krank ins Nachbarrevier. Über Ihr Fernglas (200 m Entfernung) können Sie das kranke Stück noch sehen. Was tun sie?

Hessen

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In der geschilderten Situation, in der ein krankgeschossenes Rehkitz in Hessen in ein benachbartes Revier wechselt und dort in Sicht- und Schussweite verbleibt, sind gemäß § 27 Abs. 3 des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) folgende Schritte einzuleiten:

  1. Erlegung des kranken Wildes: Da sich das kranke Stück in Sicht- und Schussweite befindet, ist es unverzüglich zu erlegen
  2. Benachrichtigung des Nachbarreviers: Die Jagdausübungsberechtigten des benachbarten Reviers oder deren Vertreter sind unverzüglich über die Erlegung zu informieren

Da in der vorliegenden Situation die Entfernung von 200 Metern für einen sicheren Fangschuss zu groß ist, sollte die Erlegung des kranken Wildes unter Berücksichtigung der waidgerechten Jagdausübung erfolgen.

Hessen

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