Sie schießen ein Rehkitz in Hessen und es wechselt krank ins Nachbarrevier. Über Ihr (200 m Entfernung) können Sie das kranke noch sehen. Was tun sie?

Hessen

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In der geschilderten Situation, in der ein krankgeschossenes Rehkitz in Hessen in ein benachbartes wechselt und dort in Sicht- und Schussweite verbleibt, sind gemäß § 27 Abs. 3 des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) folgende Schritte einzuleiten:

  1. Erlegung des kranken : Da sich das kranke in Sicht- und Schussweite befindet, ist es unverzüglich zu
  2. Benachrichtigung des Nachbarreviers: Die des benachbarten oder deren Vertreter sind unverzüglich über die Erlegung zu informieren

Da in der vorliegenden Situation die Entfernung von 200 Metern für einen sicheren zu groß ist, sollte die Erlegung des kranken unter Berücksichtigung der waidgerechten erfolgen.

Hessen

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