Aufgrund der Wetterlage haben Sie das Gefühl, das Wild in Ihrem Revier in Baden-Württemberg muss gefüttert werden. Ist dies für Rotwild zulässig? Falls ja, in welchem Zeitraum?
Baden-Württemberg
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In Baden-Württemberg ist die Fütterung von Rotwildgrundsätzlich verboten und nur während behördlich festgestellter Notzeiten zulässig, die von der Jagdbehörde genehmigt werden müssen.