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Aufgrund der Wetterlage haben Sie das Gefühl, das Wild in Ihrem Revier in Baden-Württemberg muss gefüttert werden.Ist dies für Rotwild zulässig? Falls ja, in welchem Zeitraum?

Baden-Württemberg

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In Baden-Württemberg ist die Fütterung von Rotwild grundsätzlich verboten und nur während behördlich festgestellter Notzeiten zulässig, die von der Jagdbehörde genehmigt werden müssen. Die Zeiträume dafür bestimmt die zuständige Jagdbehörde.

Baden-Württemberg

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