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Welche Regelungen gelten in Kärnten für den Verfall von Gegenständen bei Verwaltungsübertretungen?

Kärnten (Österreich)

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Die Bezirksverwaltungsbehörde kann Gegenstände für verfallen erklären, die bei bestimmten Verwaltungsübertretungen benutzt oder erbeutet wurden.

Verfallsgegenstände bei:

  • Wild und Teile: widerrechtliches Fangen oder Erlegen oder Verstöße gegen Handelsbestimmungen
  • Waffen und Geräte: Verwendung unzulässiger Fallen oder Fanggeräte, verbotener Waffen oder Geräte bei Jagdausübung, widerrechtliche Mitführung in Sperrgebieten
  • Weitere Fälle: Halten von Taggreifvögeln oder Eulen ohne oder abweichend von Bewilligung, widerrechtliche Aneignung oder Versendung von Eiern des Federwildes
Kärnten (Österreich)

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