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Sie schießen ein Rehkitz in Bayern und es wechselt krank ins Nachbarrevier. Über Ihr Fernglas (80 m Entfernung) können Sie das kranke Stück noch sehen. Was tun sie?

Bayern

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  • Ist es für einen sicheren Schuß erreichbar, so ist es vom Jagdausübenden zu erlegen und zu versorgen
  • Die Pflicht zur Versorgung erstreckt sich auch auf krankgeschossenes Wild, das nach dem Überwechseln in Sichtweite von der Grenze im benachbarten Revier verendet
  • Das Fortschaffen des erlegten Schalenwildes ist unzulässig
  • Das Erlegen ist dem Inhaber des benachbarten Jagdreviers oder dessen Vertreter unverzüglich anzuzeigen
Bayern

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