Sie schießen ein Rehkitz in Bayern und es wechselt krank ins Nachbarrevier. Über Ihr Fernglas (80 m Entfernung) können Sie das kranke Stück noch sehen. Was tun sie?
Bayern
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Ist es für einen sicheren Schuß erreichbar, so ist es vom Jagdausübenden zu erlegen und zu versorgen
Die Pflicht zur Versorgung erstreckt sich auch auf krankgeschossenes Wild, das nach dem Überwechseln in Sichtweite von der Grenze im benachbarten Revier verendet
Das Fortschaffen des erlegten Schalenwildes ist unzulässig
Das Erlegen ist dem Inhaber des benachbarten Jagdreviers oder dessen Vertreter unverzüglich anzuzeigen