Sie schießen ein Rehkitz in Bayern und es wechselt krank ins Nachbarrevier. Über Ihr (80 m Entfernung) können Sie das kranke noch sehen. Was tun sie?

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  • Ist es für einen sicheren Schuß erreichbar, so ist es vom Jagdausübenden zu und zu versorgen
  • Die Pflicht zur Versorgung erstreckt sich auch auf krankgeschossenes , das nach dem Überwechseln in Sichtweite von der Grenze im benachbarten verendet
  • Das Fortschaffen des erlegten ist unzulässig
  • Das ist dem Inhaber des benachbarten Jagdreviers oder dessen Vertreter unverzüglich anzuzeigen
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