Jugendjagdschein: Für 16- bis 18-Jährige; Jagd nur in Begleitung eines erfahrenen Jägers; keine Teilnahme an Gesellschaftsjagden als Schütze; kein eigener Waffenbesitz.
Falknerjagdschein: Speziell für die Beizjagd mit Greifvögeln; erfordert Jäger- und Falknerprüfung.
Ausländerjagdschein: Für Personen mit Wohnsitz im Ausland.