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Was wissen Sie zu Wilderei nach § 127 StGB?

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  • Tatbestandsmerkmale:
    • Objektive Tathandlungen:Dem Wild nachstellen oder fischenWild oder Fische töten, verletzen oder sich oder Dritten zueignenSachen, die dem fremden Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, zerstören, beschädigenoder sich oder Dritten zueignen
    • Subjektive Tathandlungen:
    • Vorsatz = Wissen und Wollen der Rechtsverletzung
  • Jagdrechtlicher Bezug:
    • Erfasst klassische Wilderei ohne gültige Jagdkarte oder Jagderlaubnis
    • Umfasst auch Sachschäden an jagdlichen Einrichtungen (Hochsitze, Fallen, etc.)
    • Aneignung von Fallwild, Abwurfstangen oder anderen jagdlichen Gegenständen
  • Strafrahmen:
    • Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten
    • Oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen

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