Verantwortlichkeit: Der Jäger (kundige Person) führt die erste Prüfung eigenverantwortlich durch; der Amtstierarzt (Veterinäramt) vollzieht die behördliche Fleischuntersuchung.
Zeitpunkt: Der Jäger untersucht das Stück vor dem Schuss (Ansprechen) und beim Aufbrechen; der Amtstierarzt untersucht das Wild erst nach der Anmeldung zur Beschau.