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Gemäß den Regelungen in Schleswig-Holstein ist die Fütterung von Rehwild in der freien Wildbahn grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Ausnahme besteht nur in offiziell festgestellten Notzeiten mit Genehmigung der Jagdbehörde, wenn witterungs- oder katastrophenbedingter Nahrungsmangel nachgewiesen ist.
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