Aufgrund der Wetterlage haben Sie das Gefühl, das in Ihrem in Schleswig-Holstein muss gefüttert werden.Ist dies für zulässig? Falls ja, in welchem Zeitraum?

Schleswig-Holstein

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Gemäß den Regelungen in Schleswig-Holstein ist die von in der freien Wildbahn grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Ausnahme besteht nur in offiziell festgestellten Notzeiten mit Genehmigung der , wenn witterungs- oder katastrophenbedingter Nahrungsmangel nachgewiesen ist.

Schleswig-Holstein

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