Welche Regelungen gelten in Niederösterreich für den Verfall von Gegenständen bei Verwaltungsübertretungen?
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In Niederösterreich kann die Bezirksverwaltungsbehörde bei erschwerenden Umständen oder Wiederholung den Verfall von Sachen aussprechen. Bei bestimmten Verstößen ist der Verfall zwingend.
Verfallsgegenstände bei:
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